Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Unternehmer sowie Betriebsräte. Ich bin seit über 20 Jahren im Bereich des Arbeitsrechts tätig.

Denn: Nur wer beide Seiten kennt, kann eine erfolgreich vertreten.

Diese spezialisierte Erfahrung bietet engagierte Beratung, Kompetenz und Interessensvertretung bei Konflikten im Arbeitsverhältnis. Seit 2004 habe ich aufgrund besonderer Erfahrung und Qualifikation die Zulassung zur Bezeichnung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zentrale Beratungs- und Tätigkeitsfelder meiner täglichen Praxis sind:

Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt oder soll beendet werden. Sie erhalten Beratung und/oder Vertretung bei Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Sind Sie schwerbehinderter Mensch oder gleichgestellt oder in der Schwangerschaft gilt es für Schwerbehinderte (Mehrurlaub, Kündigungsschutz etc. nach dem SGB IX) und während der Schwangerschaft nach dem Mutterschutzgesetz (Kündigungs- und Beschäftigungsverbot) Rechte zu wahren.

Abmahnung, Versetzung, Krankheit und Urlaub sind ebenso häufige Problemfälle.

Ferner unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen sowie bei Vergütungsstreitigkeiten, unter besonderer Beachtung von Betriebsverfassung und Tarifvertrag.

Ich berate und vertrete bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen von Geschäftsführern.

Schließlich weise ich auf die besonderen Tätigkeitsfelder Arbeitsrecht im Krankenhaus sowie betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) hin. Die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen des kranken Arbeitnehmers stehen zunehmend im Fokus der Beratung.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es diverse Gestaltungsmöglichkeiten:

Kündigung durch den Arbeitgeber, Kündigung durch den Arbeitnehmer, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und im Ausnahmefall sogar die Anfechtung.
Welche Beendigungsmöglichkeit für Ihren Einzelfall die Richtige ist, muss ausgewogen betrachtet werden, denn die jeweiligen Folgen sind weitreichend.
Nur wenn Sie über die Konsequenzen der Beendigungsmöglichkeiten informiert sind, können Sie Entscheidungen treffen. Holen Sie sich deshalb unbedingt den anwaltlichen Rat eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht ein.

Trennungsgespräche führen! Wie wird eine Sperrzeit vermieden?

Trennungsgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten frühzeitig geführt werden. Ziel der Gespräche sollte eine einvernehmliche Beendigung unter Vermeidung von sozialrechtlichen Nachteilen für den Arbeitnehmer sein.


Eine Sperrzeit kann vermieden werden und durch eine sogenannte Win-Win-Situation ohne weiteres herbeigeführt werden.
Hierzu brauchen Sie einen sachlichen, emotionslosen Berater; einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der weiß, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer denken und welche Interessen sie haben.
Holen Sie sich frühzeitig Rat. Das spart Kosten und Nerven.

Der schwerbehinderte Mensch hat Sonderkündigungsschutz.

Das bedeutet aber nicht, dass er nicht auch ordentlich gekündigt werden kann. Wie läuft das Verfahren zur Einholung der Zustimmung zur Kündigung bei der zuständigen Behörde ab?
Welche Risiken gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Welche Kündigungsgründe sind für den schwerbehinderten Mensch "gefährlich"?
Lassen Sie sich beraten, damit vermeidbare Fehler im Vorfeld der Kündigung unterbleiben.

Welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen sind ratsam, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft krank oder häufig kurzerkrankt ist?

Diese Situation ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer schwierig. Die Gesundheitsprognose ist meist nicht einfach zu stellen. Ist es ratsam den Arbeitnehmer im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements zu behalten?
Muss dieses überhaupt erfolgen? Was passiert, wenn der Arbeitnehmer einen Rentenantrag stellt? Auch hier gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen für beide Seiten.
Informieren Sie sich frühzeitig!

Chancen und Risiken!

Die betriebsbedingte Kündigung sollte nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber unter Beachtung der Sozialauswahl im Kündigungsschutzprozess darlegen und beweisen kann, dass ein Arbeitsplatz im Betrieb weggefallen ist.
Eine anwaltliche Beratung vor Ausspruch der Kündigung ist dringend zu empfehlen, um insbesondere überhöhte Abfindungsverlangen mit Erfolg entgegentreten zu können. Der Arbeitnehmer muss wissen, welche „Taktik” der Arbeitgeber fährt. Nur so hat er eine Chance seinen Arbeitsplatz zu behalten oder eine angemessene Abfindung zu erhalten. Für beide Seiten ist eine anwaltliche Vertretung empfehlenswert.

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FRANK KRAMER

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